Fonds vererben

Der geschlossene Fonds in der Erbschaft

Das Erbe eines geschlossenen Fonds bietet meist keinen Grund zur Freude. Meist kommt es zu unerwarteten, teils bösen Überraschungen. Wer geschlossene Fonds vererbt oder erbt, sollte immer achtsam sein!

Erben eines geschlossenen Fonds, scheinen auf den ersten Blick zumindest “auf dem Papier“ reicher geworden zu sein. Oft folgen aber nur hohe Kosten, ein belastender und komplizierter Schriftverkehr und viel verlorene Zeit. Bei mehreren Fonds und Erben kann die Umschreibung  auf die Erben auch gerne mal länger als ein Jahr dauern.

Problem Finanzamt:

Zunächst wird aber das Finanzamt die Erbschaftssteuer ermitteln und diese von dem Erben einfordern. Die Fondsgesellschaften geben meist den Nettoinventarwert an, auch wenn die Fonds, wie dies häufig der Fall ist, bereits notleiden sind und eine zeitnahe Insolvenz droht und die dann auch tatsächlich eintritt. Folglich zahlt der Erbe zunächst Erbschaftssteuer auf einen Wert der geerbten, „in Schieflage“ geratenen Fonds, der „so gar nicht mehr realistisch ist“.

Teilweise schätzen die Finanzämter auch die Werte und nehmen das eingezahlte Nominalkapital als Richtwert. Eine solche Annahme ist jedoch grundsätzlich falsch und führt immer zu einer überhöhten Erbschaftssteuer. Im Zweifel muss dann ein Anwalt kostenpflichtig engagiert werden, der sich für die Interessen der Erben einsetzt.

Problem Insolvenz und Haftung:

Es kann auch passieren, dass Erben, die geschlossene Fonds geerbt haben, aufgefordert werden bereits ausgezahlte Ausschüttungen, die der Erblasser erhalten hat, zurück zu zahlen. Die Erben geschlossener Fonds erben nicht nur die Rechte, sondern auch Verbindlichkeiten. Addiert man die Erbschaftssteuer und die im Insolvenzfall zur Rückzahlung anstehenden Ausschüttungen kann es manchmal sogar sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Geschlossene Fonds können eine tickende Zeitbombe sein, insbesondere dann, wenn diese in Schieflage geraten sind, was vielfach jedoch erst erkannt wird, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Problem der Umschreibung:

Doch auch ein erfolgreicher Fonds kann im Erbfall Probleme machen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Fondsanteile auf die Erben übertragen werden müssen. Hierzu ist eine Umschreibung der Fondsanteile bei dem Treuhänder nötig. Dies verursacht mitunter hohe Kosten, die von dem Treuhänder bzw. dem Vertragswerk abhängig sind. Es dauert oft mehrere Monate bis geschlossene Fondsanteile übertragen sind. Ist der Fondsanteile dann endlich umgeschrieben, stellt sich oft heraus, dass der Fonds nicht mal den Wert der Umschreibung besitzt.

Die Lösung:

Eine Lösung liegt hier im Erblasser selbst. Es ist immer möglich sich noch zu Lebzeiten von einem geschlossenen Fonds zu trennen. Unser Service ist hier vielfältig und bietet Ihnen die optimale Möglichkeit. Setzen Sie Ihre Erben nicht den oben beschriebenen Risiken aus.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung sich von geschlossenen Fonds zu trennen:

  1. Verkauf
  2. Kündigung
  3. Widerruf (nicht immer möglich)

Wir beraten Sie fachkompetent, welches die beste Möglichkeit für Sie ist. Kontaktieren Sie uns gerne.