Fonds vererben
Geschlossene Fondsbeteiligungen im Erbfall kritisch betrachten
Geschlossene Fonds galten über viele Jahre hinweg als attraktive Kapitalanlage – häufig wurden sie als „wertbeständig“ und „vererbbar“ beworben. Doch spätestens beim Generationenwechsel zeigt sich: Die Vererbung geschlossener Fondsbeteiligungen ist oft mit erheblichen Problemen und Kosten verbunden.
Anleger sollten sich frühzeitig, individuell und kritisch mit dem Thema auseinandersetzen.
Komplexe Abwicklung und hohe Kosten bei der Vererbung
Im Erbfall müssen geschlossene Fondsanteile zunächst formell auf die Erben übertragen werden – ein Vorgang, der mit einem nicht unerheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden ist. Je nach Fondsstruktur, Rechtsform und Treuhandmodell fallen unter anderem folgende Kosten und Herausforderungen an:
- Notarkosten für die Erbscheinerstellung oder andere Nachweise
- Gebühren für die Umschreibung im Fondsregister
- Steuerliche Belastungen durch die Erbschaftsteuer, deren Höhe oft nicht durch liquide Mittel gedeckt ist. Oft schätzen die Finanzämter die Werte und nehmen das eingezahlte Nominalkapital als Richtwert an, auch wenn der Fonds inzwischen weniger wert ist. Daher zahlt der Erbe zunächst Erbschaftssteuer auf einen Wert des geerbten Fonds, der so nicht mehr realistisch ist.
- Juristische oder steuerliche Beratungskosten, da viele Fonds komplexe Vertragsstrukturen aufweisen
- Mögliche Verzögerungen bei der Auszahlung von Ausschüttungen, bis der Erbnachweis vollständig erbracht ist
Für die Erben bedeutet das: Sie übernehmen nicht nur eine unter Umständen verlustreiche Beteiligung, sondern müssen dafür auch Zeit und Geld aufwenden, um sie überhaupt rechtlich wirksam zu übernehmen.
Fondsausstieg zu Lebzeiten als mögliche Alternative
Wer sich diesen Aufwand – und den eigenen Erben zusätzliche Belastungen – ersparen will, kann auch über einen Verkauf der Fondsbeteiligung zu Lebzeiten nachdenken.
- Reduzierung des Nachlasswerts und damit ggf. der Erbschaftsteuer
- Vermeidung unnötiger Formalitäten und Kosten für die Erben
- Planbarkeit und Kontrolle über den Verkaufsprozess oder die Kündigung
- Möglichkeit, den Erlös selbst zu nutzen oder gezielt zu verschenken
„Geordnetes“ Vererben als mögliche Alternative
- Vermeidung unnötiger Formalitäten und Kosten für die Erben
- Vermeiden kostenintensiver Erbengemeinschaften, die nicht handeln können, wenn einer der Erben nicht „mitzieht“
Umschreibung zu Lebzeiten als mögliche Alternative
- Vermeidung unnötiger Formalitäten und Kosten für die Erben
- Vermeiden kostenintensiver Erbengemeinschaften, die nicht handeln können, wenn einer der Erben nicht „mitzieht“
- Reduzierung des Nachlasswerts und damit ggf. der Erbschaftsteuer
Es ist zudem sinnvoll, den „aktuellen Stand“ des Fonds mit in die Entscheidung einzubeziehen.
Fazit
Geschlossene Fonds sind in der Nachlassplanung oft eine unnötige Belastung für Erben. Aufgrund der komplexen und kostenintensiven Übertragungsprozesse empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten zu überlegen, wie mit geschlossenen Fondsbeteiligungen für die Zukunft verfahren werden soll.
