Insolvenz der d.i.i. 14 GmbH & Co. KG – Prüfung von Schadensersatzansprüchen ratsam

Die Fondsgesellschaft d.i.i. 14 GmbH & Co. KG befindet sich aktuell in einem Insolvenzverfahren. Für betroffene Anleger bedeutet dies oft erhebliche finanzielle Einbußen. In vielen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen – insbesondere wenn Beratungsfehler oder fehlerhafte Prospektangaben vorliegen.

Eine sorgfältige Prüfung möglicher Ansprüche gegen beratende Finanzdienstleister oder die Fondsgesellschaft selbst ist daher dringend zu empfehlen. Dies betrifft vor allem die Bereiche Beratungshaftung und Prospekthaftung. Beratungshaftung kommt zum Tragen, wenn die Anlageberatung fehlerhaft war, beispielsweise durch unzureichende Risikoaufklärung oder ungeeignete Produktempfehlung. Prospekthaftung betrifft Fehler oder unvollständige Angaben im Verkaufsprospekt, die zu einer falschen Anlegerentscheidung geführt haben.

Die Initiative Fondsausstieg unterstützt durch ihre Juristen Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung solcher Schadensersatzansprüche. Über die Initiative können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten und erfahren, ob und in welchem Umfang eine Schadensersatzklage Aussicht auf Erfolg hat.

Betroffene Anleger sollten die Möglichkeit der Prüfung ihrer Ansprüche nicht ungenutzt lassen, um mögliche finanzielle Verluste zumindest teilweise auszugleichen. Die Insolvenz der d.i.i. 14 GmbH & Co. KG unterstreicht einmal mehr, wie wichtig eine professionelle und rechtzeitige Überprüfung ist.

Sie haben weitere Fragen, schreiben Sie uns gern an oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com.

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