Das Erbe von geschlossenen Fondsbeteiligungen stellt einen oft vor große Herausforderungen:
Die Erben geschlossener Fonds wollen die Beteiligungen möglichst unkompliziert übernehmen und dann oft diesen trennen. Da es sich im Gegensatz zu Aktien aber um unternehmerische Beteiligungen handelt, ist beides schwierig. Zusätzlich können die geerbten Anteile meistens nicht an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden.
- Bestehen die Fonds noch?
- Alleinerbe oder Erbengemeinschaft oder Vermächnisnehmer?
- Was sind die Fondsbeteiligungen noch wert?
- Kommen eventuell Nachforderungen auf mich zu?
- Wie wird die Erbschaftssteuer bemessen?
- Handelt es sich bei dem Fondsanteil um eine treuhänderische Beteiligung oder um eine Direktbeteiligung (Eintragung direkt im Handelsregister)?
- Wie kann ich die Fondsanteile umschreiben?
- Kostenfalle: Mehrere Erben je Fondsanteil!
- Erbengemeinschaft: Wem stehen Ausschüttungen zu?
- Was ist, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft nicht mit den anderen „mitzieht“?
- Kann ich eine Fondsbeteiligung kündigen?
- Muss ich einen bei einem geerbten Fonds („Ratenzahlerfonds) die Raten weiterzahlen?
- Wie kann ich einen geschlossenen Fonds verkaufen?
Wichtiger Hinweis: Ohne eine Umschreibung kann in der Regel über einen geerbten Fondsanteil nicht verfügt werden!
Gerne geben wir Ihnen Tipps zur Umschreibung.
Wir betreuen Erben, Anleger und Interessierte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Kontaktieren Sie uns einfach direkt. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61.
