Fonds geerbt

Fondsanteile geerbt? Was nun? Wir helfen Ihnen beim Verkauf.

Sie haben einen Fonds geerbt? Was nun?

Das Erbe eines geschlossenen Fonds bietet oft keinen Grund zur Freude. Häufig kommt es zu unerwarteten, teils bösen Überraschungen.

Selbst wenn der Fonds noch einen hohen Restwert hat oder sogar gestiegen ist, Sie können nicht frei über das Geld verfügen. Es ist gebunden.

Schiffsfonds, Immobilienfonds oder Flugzeugfonds geerbt.

Wirtschaftlicher Ausstieg – Verkauf

Bestmögliche Veräußerung der geschlossenen Fondsbeteiligung am Sekundärmarkt einschließlich der Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung.

  • Wir liefern Ihnen die Informationen zu den verschiedenen Verkaufsmöglichkeiten, die verschiedenen Kursindikationen der Zweitmarktbörsen und deren Kosten und informieren Sie natürlich gegebenenfalls auch über die Möglichkeit eines Direkthandels.
  • Wir verhandeln für Sie, um die bestmöglichen Konditionen bei dem Verkauf der Fondsanteile für Sie zu erzielen.
  • Wir beraten Sie ausführlich in Bezug auf die Regelungen des Kauf- und Abtretungsvertrages, so dass sie sehr genau wissen, worauf Sie sich mit dem Kauf- und Abtretungsvertrag einlassen.
  • Wir lassen alle Verträge durch Juristen prüfen, bevor sie Ihnen zugeschickt werden.
  • Während der Abwicklung stehen wir und die von uns beauftragten Juristen Ihnen jederzeit telefonisch oder schriftlich für Fragen zur Verfügung.

Kurzes Beispiel zum  Ablauf eines Verkaufs einer Fondsbeteiligung:

  1. Beratung
  2. Erteilung des Auftrags mit Festlegung des gewünschten prozentualen Erlöses durch Sie
  3. Der Treuhänder des Fonds wird automatisch informiert und prüft den Status ihrer Beteiligung
  4. Veräußerung des Fondsanteils zum Bestpreisprinzip
  5. Prüfung der Kaufverträge durch Juristen, anschließend schicken wir Ihnen die Verträge zum Danach gehen die Kaufverträge an den Käufer der Beteiligung.
  6. Auszahlung des Kaufpreises an Sie
  7. Sie selbst müssen sich nicht um die Umtragung im Handelsregister kümmern.

 

Gerne beziehen wir Ihre Steuerberater/Anwälte/Finanzberater und Ehepartner oder Kinder mit in die Beratung ein.

Kosten

Sämtliche kostenauslösende Maßnahmen werden mit Ihnen  genau besprochen. Kosten entstehen erst beim Verkauf der Beteiligung.

Eine Erstberatung zu Ihrer geschlossenen Fondsbeteiligung ist stets kostenfrei.

Sie haben einen Fonds geerbt? Was nun?

Das Erbe eines geschlossenen Fonds bietet oft keinen Grund zur Freude. Häufig kommt es zu unerwarteten, teils bösen Überraschungen.

Selbst wenn der Fonds noch einen hohen Restwert hat oder sogar gestiegen ist, Sie können nicht frei über das Geld verfügen. Es ist gebunden.

Schiffsfonds, Immobilienfonds oder Flugzeugfonds geerbt.

Wirtschaftlicher Ausstieg – Verkauf

Bestmögliche Veräußerung der geschlossenen Fondsbeteiligung am Sekundärmarkt einschließlich der Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung.

  • Wir liefern Ihnen die Informationen zu den verschiedenen Verkaufsmöglichkeiten, die verschiedenen Kursindikationen der Zweitmarktbörsen und deren Kosten und informieren Sie natürlich gegebenenfalls auch über die Möglichkeit eines Direkthandels.
  • Wir verhandeln für Sie, um die bestmöglichen Konditionen bei dem Verkauf der Fondsanteile für Sie zu erzielen.
  • Wir beraten Sie ausführlich in Bezug auf die Regelungen des Kauf- und Abtretungsvertrages, so dass sie sehr genau wissen, worauf Sie sich mit dem Kauf- und Abtretungsvertrag einlassen.
  • Wir lassen alle Verträge durch Juristen prüfen, bevor sie Ihnen zugeschickt werden.
  • Während der Abwicklung stehen wir und die von uns beauftragten Juristen Ihnen jederzeit telefonisch oder schriftlich für Fragen zur Verfügung.

Kurzes Beispiel zum  Ablauf eines Verkaufs einer Fondsbeteiligung:

  1. Beratung
  2. Erteilung des Auftrags mit Festlegung des gewünschten prozentualen Erlöses durch Sie
  3. Der Treuhänder des Fonds wird automatisch informiert und prüft den Status ihrer Beteiligung
  4. Veräußerung des Fondsanteils zum Bestpreisprinzip
  5. Prüfung der Kaufverträge durch Juristen, anschließend schicken wir Ihnen die Verträge zum Danach gehen die Kaufverträge an den Käufer der Beteiligung.
  6. Auszahlung des Kaufpreises an Sie
  7. Sie selbst müssen sich nicht um die Umtragung im Handelsregister kümmern.

 

Gerne beziehen wir Ihre Steuerberater/Anwälte/Finanzberater und Ehepartner oder Kinder mit in die Beratung ein.

Kosten

Sämtliche kostenauslösende Maßnahmen werden mit Ihnen  genau besprochen. Kosten entstehen erst beim Verkauf der Beteiligung.

Eine Erstberatung zu Ihrer geschlossenen Fondsbeteiligung ist stets kostenfrei.

Wir beraten Sie fachkompetent, welches die beste Möglichkeit für Sie ist. Kontaktieren Sie uns gerne.