In allen Belangen rund um geschlossene Fonds arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich mit der Rechtsanwaltskanzlei Johannes Hoppe zusammen.

Herr Hoppe und sein Team beraten zu sämtlichen Fragestellungen im Bereich der geschlossenen Fondsbeteiligungen, z.B. Erbschaft und Vererbung geschlossener Beteiligungen, dem Ausstieg aus geschlossenen Fonds, der Umschreibung von Beteiligungen, Ratenzahlerfonds, Haftungsfragen, Kündigung.

Herr Hoppe beschäftigt sich seit fast 20 Jahren schwerpunktmäßig mit dem Bereich geschlossener Fonds und verfügt über eine entsprechend umfangreiche Erfahrung.