Die Umschreibung von Anteilen an geschlossenen Fonds ist ein Thema, das viele Anleger früher oder später betrifft – sei es im Rahmen einer Erbschaft, einer Schenkung, durch Verkauf oder bei einer Übertragung innerhalb der Familie. Was auf den ersten Blick nach einer einfachen Formalität aussieht, entpuppt sich in der Praxis jedoch als zeitaufwendig, teuer und juristisch komplex.
Bei mehreren Fonds zieht sich das manchmal sogar über Jahre hin.
Warum die Umschreibung so kompliziert ist
Im Gegensatz zu frei handelbaren Wertpapieren sind geschlossene Fonds nicht einfach übertragbar. Jeder Fonds hat eigene Gesellschaftsverträge und Regelungen, die genau festlegen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Formalitäten eine Anteilsübertragung möglich ist. Häufig sind Zustimmungserklärungen der Fondsgeschäftsführung notwendig, notarielle Beurkundungen oder umfangreiche Dokumente einzureichen.
Im Rahmen von Erbschaften müssen je nach Fonds weitere Unterlagen wie Erbscheine, Testamente, usw. eingereicht werden.
Hinzu kommt: Viele Fondsanbieter lassen sich die Umschreibung teuer bezahlen – es fallen Bearbeitungsgebühren, Notarkosten und teilweise weitere Nebenkosten an. Wer hier nicht genau weiß, was zu tun ist, riskiert vermeidbare Kosten, lange Bearbeitungszeiten oder sogar eine Ablehnung der Umschreibung.
Genau hier setzt Initiative Fondsausstieg an. Gemeinsam mit unseren erfahrenen juristischen Partnern unterstützen wir Sie bei allen Schritten rund um die Umschreibung Ihrer Fondsanteile. Wir kennen die Fallstricke und Besonderheiten der unterschiedlichen Fondsmodelle und sorgen dafür, dass der Prozess für Sie so einfach, sicher und kosteneffizient wie möglich abläuft.
Sie haben Fragen dazu, dann schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com