Geschlossene Fonds: Warum oftmals ein Verkauf von Anteilen an geschlossenen Fonds vor dem Erbfall sinnvoll ist
Geschlossene Fonds galten über viele Jahre hinweg als attraktive Kapitalanlage – häufig wurden sie als „wertbeständig“ und „vererbbar“ beworben. Doch spätestens beim Generationenwechsel zeigt sich: Die Vererbung geschlossener Fondsbeteiligungen ist oft mit erheblichen Problemen und Kosten verbunden. Für viele Anleger stellt sich daher die Frage: Sollte man den Fondsanteil nicht lieber noch zu Lebzeiten verkaufen?
Komplexe Abwicklung und hohe Kosten bei der Vererbung
Im Erbfall müssen geschlossene Fondsanteile zunächst formell auf die Erben übertragen werden – ein Vorgang, der bei vielen Fondsanbietern mit einem nicht unerheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden ist. Je nach Fondsstruktur, Rechtsform und Treuhandmodell fallen unter anderem folgende Kosten und Herausforderungen an:
- Gebühren für die Umschreibung im Fondsregister
- Steuerliche Belastungen durch die Erbschaftsteuer, oftmals setzen die Finanzämter erstmal den Nominalwert an und nicht den tatsächlichen Wert, der bei einem großen Teil der geschlossenen Fonds darunter liegt.
- Juristische oder steuerliche Beratungskosten, da viele Fonds komplexe Vertragsstrukturen aufweisen
- Mögliche Verzögerungen bei der Auszahlung von Ausschüttungen, bis der Erbnachweis vollständig erbracht ist
- Notarkosten für die Erbscheinerstellung oder andere Nachweise
- Und wenn dann noch einzelne Fonds auf mehrere Erben umgeschrieben werden, fallen viele Gebühren mehrfach pro Fonds an – und das auch, wenn der Fonds fast nicht mehr wert ist
Kompliziert und langwierig
Unterschiedliche Fondsgesellschaften fordern oft unterschiedliche Dokumente für die Umschreibung auf die Erben an, dies sind u.a.:
Nachweise zum Erbfall
- Erbschein (Original oder beglaubigte Kopie)
oder - Notarielles Testament / Erbvertrag + Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Erbengemeinschafts-Nachweis, falls mehrere Erben vorhanden sind
- Erbauseinandersetzungsvertrag, wenn die Beteiligung einem bestimmten Erben zugeteilt wurde
Angaben zum neuen Beteiligten (Erbe)
- Ausweiskopie (Personalausweis/Reisepass), i.d.R. beglaubigt
- Steuerliche Identifikationsnummer
- Selbstauskunft / Legitimationsformular
Formale Erklärungen
- Umschreibungsantrag oder Formular der Fondsgesellschaft
- Annahmeerklärung des Erben
- Zustimmung der Mitgesellschafter (falls laut Gesellschaftsvertrag erforderlich)
- Vollmacht, wenn ein Vertreter handelt
Einige Fondsgesellschaften benötigen einige dieser Dokumente viele fast alle.
Information: Ohne eine Umschreibung auf die Erben, kann über eine geschlossene Fondsbeteiligung nicht verfügt werden.
Aufgrund des erheblichen Dokumentationsaufwands, der Bearbeitungszeiten bei den Treuhändern und des organisatorischen Aufwands für die Erben dauern Umschreibungen in der Praxis oft nicht Monate, sondern Jahre insbesondere bei mehreren Fonds und Erben.
Für die Erben bedeutet das: Sie übernehmen nicht nur eine unter Umständen wertlose oder verlustreiche Beteiligung, sondern müssen auch Zeit und Geld aufwenden, um sie überhaupt rechtlich wirksam zu übernehmen.
Ein ehrliches Wort aus unserer täglichen Erfahrung: Besonders ältere Erben von geschossenen Fondsbeteiligungen kommen bei der Umschreibung oft sprichwörtlich unter die Räder. Die Vielzahl der Hürden und die Dauer des Prozesses kann überfordern, und leider agieren Treuhänder und Fondsgesellschaften in der Regel streng bürokratisch, statt entlastend zu begleiten. Das macht den ohnehin schwierigen Prozess zusätzlich belastend.
Verkauf zu Lebzeiten als Alternative
Wer sich diesen Aufwand – und den eigenen Erben zusätzliche Belastungen – ersparen will, sollte ernsthaft über einen Verkauf der Fondsbeteiligung zu Lebzeiten nachdenken. Häufig lässt sich so ein wirtschaftlich besseres Ergebnis erzielen, als wenn Erben später unter Zeitdruck oder ohne ausreichende Kenntnis handeln.
Hinzu kommt: Ein großer Teil der Erben veräußert geerbte Fondsbeteiligungen ohnehin.
Ein Verkauf zu Lebzeiten bringt mehrere Vorteile:
- Reduzierung des Nachlasswerts und damit ggf. der Erbschaftsteuer
- Vermeidung umfangreicher Formalitäten und Kosten für die Erben
- Planbarkeit und Kontrolle über den Verkaufsprozess
- Möglichkeit, den Erlös selbst zu nutzen oder gezielt zu übertragen
Fazit
Geschlossene Fonds sind in der Nachlassplanung oft eine unnötige Belastung für Erben. Aufgrund der komplexen und kostenintensiven Übertragungsprozesse empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten über einen Ausstieg nachzudenken. Wer seine Beteiligung veräußert, entlastet seine Familie und kann zugleich noch aktiv über das eigene Vermögen verfügen.
Zudem wird das Vermögen, das erhalten und strukturiert weitergegeben werden soll, nicht weiter geschmälert.
Die Initiative Fondsausstieg betreut seit Jahren Erben und Erblasser geschlossener Fondsbeteiligungen und hilft Ihnen diskret, unabhängig und erfahren. Wir bieten hierzu eine kostenfreie Erstberatung an.
Sie haben weitere Fragen dazu, schreiben Sie uns gern an oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com.
