Da es hier leider immer noch zu Missverständnissen kommt:
Viele Anleger geschlossener Fonds gehen irrtümlich davon aus, dass sie am Ende der Laufzeit automatisch ihre ursprünglich investierte Anlagesumme zurückerhalten.
Tatsächlich besteht bei geschlossenen Fonds kein rechtlicher Anspruch auf die Rückzahlung der investierten Summe. Sobald ein Fonds endet – sei es durch Ablauf der Laufzeit, Kündigung oder Verkauf – wird das verbleibende Kapital unter den Anlegern anteilig gemäß dem aktuellen Fondsvermögen ausgeschüttet. Das kann mehr, aber oft auch deutlich weniger sein als die ursprüngliche Investition.
Was bedeutet das für Sie als Anleger?
Wenn der Fonds an Wert verloren hat, kann die Auszahlung entsprechend gering ausfallen. In manchen Fällen drohen sogar deutliche Verluste bis hin zum Totalverlust.
Daher kann es sinnvoll sein, die Fondsanteile bereits vorzeitig zu veräußern, um Verluste zu minimieren oder noch vorhandene Werte zu sichern. So bietet sich oftmals eine Möglichkeit, noch Kapital aus der Anlage zu lösen – besonders, wenn sich abzeichnet, dass der Fonds langfristig nicht die erwartete Rendite bringt oder kontinuierlich an Wert verliert.
Fazit:
Als Anleger eines geschlossenen Fonds sollten Sie sich bewusst sein, dass Ihre ursprüngliche Anlagesumme nicht garantiert ist. Eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema Verkauf kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Sie möchten ihren Anteil an einem geschlossenen Fonds verkaufen, schreiben Sie uns gern an oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com.