Viele Anleger gehen davon aus, dass sie bei einem Verkauf, einer Kündigung oder der Auflösung eines geschlossenen Fonds automatisch ihre eingezahlte Anlagesumme zurückerhalten. Diese Annahme ist jedoch falsch – und führt in der Praxis häufig zu bösen Überraschungen.
Tatsächlich zeigt sich bei einem großen Teil geschlossener Fonds, dass Anleger weniger als ihre ursprüngliche Einlage zurückerhalten. In zahlreichen Fällen sind Fonds wirtschaftlich gescheitert oder sogar insolvent gegangen.
Die Folge: Anleger erhielten gar keine Auszahlung, lediglich einen oftmals sehr geringen Restwert – oder mussten in Einzelfällen sogar Nachzahlungen leisten, etwa zur Bedienung von Verbindlichkeiten des Fonds.
Geschlossene Fonds: Kein Rückgabeanspruch
Bei geschlossenen Fonds besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Einlage. Anleger sind in der Regel unternehmerisch beteiligt, häufig als Kommanditisten.
Das bedeutet: Die eingezahlte Anlagesumme ist keine Einlage mit Rückzahlungsversprechen, sondern eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg – und Misserfolg – des Fonds.
Verkauf oder Kündigung bedeutet nicht automatisch Geld zurück
Egal ob ein geschlossener Fonds
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verkauft,
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gekündigt oder
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liquidiert (aufgelöst) wird:
Ein automatisches Recht auf Rückzahlung der ursprünglichen Anlagesumme besteht nicht.
Bei vielen Fonds ergibt sich sogar ausdrücklich aus dem Gesellschaftsvertrag, dass kein Anspruch auf Rückzahlung der Einlage besteht. Stattdessen hängt ein möglicher Auszahlungsbetrag unter anderem ab von:
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der wirtschaftlichen Lage des Fonds
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bestehenden Verbindlichkeiten
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Liquiditätsreserven
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dem Zeitpunkt des Ausstiegs
In wirtschaftlich schwierigen Fonds kann der Auszahlungsbetrag deutlich geringer oder sogar null sein.
Auflösung des Fonds: Oft bleibt für Anleger wenig übrig
Auch bei der Auflösung eines geschlossenen Fonds gilt:
Zunächst werden Gläubiger, Banken und Kosten bedient. Erst danach – und nur wenn überhaupt noch Vermögen vorhanden ist – kann es zu einer Auszahlung an Anleger kommen.
In vielen Fällen zeigt sich: Anleger tragen das volle unternehmerische Risiko – inklusive möglicher Verluste bis hin zum Totalverlust.
Wer in einen geschlossenen Fonds investiert hat oder über einen Fonds-Ausstieg nachdenkt, sollte seine rechtliche und wirtschaftliche Situation genau prüfen. Die Annahme, man bekomme sein Geld „automatisch zurück“, ist in vielen Fällen unrealistisch.
Eine individuelle Prüfung kann helfen, realistische Optionen für den Ausstieg zu erkennen und finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Sie haben Fragen dazu? Schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Wir unterstützen Sie beim Fondsverkauf und allen Fragen rund um Ihren Ausstieg aus geschlossenen Fonds. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com
