SHB Renditefonds BusinessPark Stuttgart KG: StaRUG-Verfahren, Liquidation aufgehoben – was Anleger jetzt wissen müssen
In den vergangenen Wochen erreichen uns vermehrt Anfragen von Anlegerinnen und Anlegern zum SHB Renditefonds BusinessPark Stuttgart KG. Viele Betroffene sind verunsichert, insbesondere im Hinblick auf Kündigungen, Liquidation, Stimmrechte und mögliche Ausstiegsszenarien.
Wir haben bereits in der Vergangenheit mehrfach auf Risiken bei dieser Fondsbeteiligung hingewiesen – insbesondere auf die rechtlichen Folgen einer Kündigung der Beteiligung, wenn das gezeichnete Kommanditkapital noch nicht vollständig eingezahlt wurde. Entsprechende Hintergrundinformationen finden Sie weiterhin auf unserer Website fonds-ausstig.com.
Gescheiterte Liquidation des SHB BusinessPark Stuttgart KG
Nach der ursprünglichen Planung sollte die Fondsgesellschaft zum 31.12.2025 liquidiert und das Fondsobjekt veräußert werden. Die Geschäftsführung ging dabei von einem möglichen Verkaufserlös von rund 48 Millionen Euro aus.
Tatsächlich lagen jedoch lediglich Kaufangebote in Höhe von ca. 30 Millionen Euro vor. Aufgrund dieser erheblichen Abweichung verweigerte die finanzierende Bank ihre Zustimmung. Die geplante Liquidation konnte daher nicht umgesetzt werden.
StaRUG-Verfahren beim SHB Renditefonds – Sanierung statt Liquidation
Infolge der gescheiterten Veräußerung wurde ein StaRUG-Verfahren eingeleitet. Dieses Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) stellt ein außerinsolvenzliches Sanierungsverfahren dar und dient der wirtschaftlichen Stabilisierung angeschlagener Gesellschaften.
Mit der Einleitung des StaRUG-Verfahrens wurde der zuvor gefasste Liquidationsbeschluss aufgehoben. Die SHB BusinessPark Stuttgart KG wird fortgeführt.
Was bedeutet das konkret für Anleger?
Für Kommanditisten hat diese Entwicklung erhebliche rechtliche Folgen:
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Anleger bleiben weiterhin Kommanditisten und Gesellschafter der Fondsgesellschaft
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Kündigungen, die während der Liquidationsphase erklärt wurden, verlieren ihre Wirksamkeit
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Gekündigte Beteiligungen gelten rechtlich weiterhin als bestehend
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Betroffene Anleger behalten ihr Stimmrecht im Sanierungsverfahren
Gerade dieser Punkt ist für viele Anleger von zentraler Bedeutung.
Stimmrecht im StaRUG-Verfahren: entscheidend für den weiteren Verlauf
Gesellschafter mit Stimmrecht sollten sehr genau prüfen, wie und durch wen ihr Stimmrecht im Rahmen des StaRUG-Verfahrens ausgeübt wird. Dabei geht es nicht nur um einzelne Beschlüsse, sondern um den gesamten Sanierungsprozess, der sich voraussichtlich über bis zu drei Jahre erstrecken kann.
Aus unserer Sicht ist es besonders wichtig,
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das Stimmrecht aktiv und bewusst auszuüben
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und dieses nicht pauschal auf eine Treuhandgesellschaft zu übertragen
Nur eine informierte und selbstbestimmte Stimmabgabe ermöglicht es Anlegern, ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Unterstützung durch spezialisierte Rechtsberatung
Aufgrund der Vielzahl an Anfragen zum SHB BusinessPark Stuttgart KG und der komplexen rechtlichen Situation haben wir Kontakt zur Kanzlei Hoppe Rechtsanwalt aufgenommen.
Die Kanzlei hat ihre Bereitschaft erklärt,
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die Stimmrechtsausübung der Gesellschafter zu bündeln und wahrzunehmen
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und Anleger im Rahmen des StaRUG-Sanierungsverfahrens rechtlich zu begleiten und zu vertreten
Gerade bei geschlossenen Fonds und Sanierungsverfahren kann eine spezialisierte anwaltliche Beratung entscheidend sein, um Risiken zu minimieren und realistische Handlungsoptionen zu entwickeln.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben oder einen geschlossenen Fonds verkaufen möchten, schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Wir unterstützen Sie beim Fondsverkauf und allen Fragen rund um Ihren Ausstieg aus geschlossenen Fonds. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com
