„Was mir nicht gehört, kann ich nicht verkaufen!“
Ein geschlossener Fonds muss zunächst auf die Erben umgeschrieben werden und erst danach ist ein Handel oder Verkauf möglich.
Unsere Juristen unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten, damit Ihre Fondsanteile erfolgreich verkauft werden können.
Ob Sie selbst Anleger sind oder Anteile geerbt haben – wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig durch den gesamten Prozess.
Sie haben Fragen dazu oder möchten sich dazu beraten lassen, schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Wir unterstützen Sie beim Fondsverkauf und allen Fragen rund um Ihren Ausstieg aus geschlossenen Fonds. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com.
