Erben investieren in den Verlust
Gerade sogenannte Ratenzahler-Fonds stellen für Erben ein erhebliches finanzielles Risiko dar – insbesondere dann, wenn sie sich erst spät mit der Beteiligung auseinandersetzen.
Zahlen für ein Investment mit sinkendem Wert
In der Praxis zeigt sich immer wieder:
Ein großer Teil dieser Fonds hat wirtschaftlich nicht die Erwartungen erfüllt.
Viele Beteiligungen werden heute am Markt nur noch zu einem Bruchteil ihres ursprünglichen Wertes gehandelt – häufig unter 50 % des Nominalkapitals.
Für Erben bedeutet das:
- Es müssen weiterhin Raten eingezahlt werden
- Gleichzeitig ist die Beteiligung oft deutlich weniger wert
- Es wird in ein Modell investiert, das wirtschaftlich bereits gescheitert oder stark angeschlagen ist
Die Folge: Mit jeder weiteren Einzahlung steigt das finanzielle Risiko – ohne realistische Aussicht auf einen entsprechenden Gegenwert.
Oder anders gesagt:
„Gutes Geld wird schlechtem Geld hinterhergeworfen.“
Ein typisches Beispiel aus der Praxis:
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Monatliche Rate: 500 €
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Marktwert der Beteiligung: ca. 41 % des Nominalkapital
Haben Sie sich schon mal gefragt, was diese Rate in der Sekunde nach der Überweisung noch wert ist?
Verkauf oder Ausstieg? Oft schwieriger als gedacht
Ein naheliegender Gedanke ist der Verkauf der Beteiligung.
Doch genau hier liegt das nächste Problem:
- Nicht voll eingezahlte Fondsanteile sind schlecht handelbar
- Käufer, die zusätzlich die verbleibenden Raten übernehmen, sind selten
- Wenn überhaupt, erfolgen Verkäufe nur zu sehr schlechten Konditionen
Hinzu kommt eine besonders kritische Konstellation:
In vielen Fällen steigt die Verkaufschance erst dann, wenn der Fonds vollständig eingezahlt ist. Das bedeutet, dass Erben zunächst das gesamte noch ausstehende Kapital leisten müssen, um überhaupt einen Käufer zu finden.
Doch selbst dann gilt häufig:
- Die Beteiligung wird deutlich unter dem Nominalkapital verkauft
- Der erzielte Verkaufspreis liegt oft unter der Summe der insgesamt geleisteten Einzahlungen
Das Ergebnis:
Es wird weiteres Kapital investiert, um die Verkaufsfähigkeit zu erhöhen – dennoch entsteht unterm Strich häufig ein erheblicher finanzieller Verlust.
Oder auf den Punkt gebracht:
„Erst alles einzahlen – und am Ende trotzdem weniger zurückbekommen.“
Viele unserer Kunden beschreiben es so:
„Ich soll erst noch Geld nachschießen, um dann mit Verlust auszusteigen.“
Vererben mit Folgen – auch für die nächste Generation
Diese Problematik betrifft nicht nur Erben, sondern auch Anleger selbst.
Denn die entscheidende Frage lautet:
„Will ich so etwas überhaupt vererben?“
Wer einen geschlossenen Fonds hält, sollte sich frühzeitig die Frage stellen:
- Kann der Erbe die zukünftigen Raten überhaupt tragen?
- Ist es sinnvoll, eine wirtschaftlich schwache Beteiligung weiterzugeben?
Besonders kritisch wird es, wenn junge oder einkommensschwache Erben betroffen sind – etwa Schüler, Studierende oder Auszubildende, die plötzlich mit erheblichen Zahlungsverpflichtungen konfrontiert werden.
Das eigentliche Problem: Erben erkennen die Situation oft zu spät
Geschlossene Fonds sind komplex – und genau das wird vielen Erben zum Verhängnis.
Typische Aussagen aus unserer Praxis:
„Ich wusste gar nicht, dass ich so etwas geerbt habe.“
„Mir war nicht klar, dass ich weiter einzahlen muss.“
In der Praxis erleben wir immer wieder:
- Erben wissen zunächst gar nicht, dass sie einen Fonds geerbt haben
- Die finanziellen Verpflichtungen werden erst spät erkannt
- Das Erbe wird nicht ausgeschlagen, weil die Tragweite unklar ist
Hinzu kommt:
Bei einigen Fonds sehen Gesellschaftsverträge sehr kurze Fristen vor – teilweise kann innerhalb von nur zwei Wochen nach dem Erbfall gekündigt werden.
Doch realistisch betrachtet ist diese Frist kaum nutzbar:
Wer weiß schon innerhalb von zwei Wochen,
- dass ein geschlossener Fonds Teil des Nachlasses ist,
- wie dieser funktioniert,
- und dass noch erhebliche Zahlungen zu leisten sind – oft in Höhe von mehreren tausend Euro?
Frühzeitig handeln – Ausstiegsmöglichkeiten prüfen
Entscheidend ist eine frühzeitige und fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema, insbesondere bei:
- laufenden Ratenverpflichtungen
- wirtschaftlich angeschlagenen Fonds
- unklaren oder überraschenden Erbsituationen
Unser Fokus: Ausstieg aus geschlossenen Fonds
Wir sind darauf spezialisiert, Anleger und Erben beim Ausstieg aus geschlossenen Fonds zu beraten.
Schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Wir unterstützen Sie beim Fondsverkauf und allen Fragen rund um Ihren Ausstieg aus geschlossenen Fonds. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com
