Der geschlossene Fonds CFB – 155 TS „ALEXANDRA“ wurde mit 60% Prozent der Anlagesumme gehandelt.
Sie denken über einen Fondsausstieg nach oder haben Fragen zu dem Thema geschlossene Fonds? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Bei diesem Fondsanbieter haben wir in den letzten Monaten gemeinsam mit der Kanzlei Hoppe  u.a. Erbfälle, Umschreibungen oder einen Fondsausstieg begleitet.

Wenn Sie Anteile an einem Fonds besitzen und Fragen dazu haben oder einen Fonds geerbt haben, schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihren Ausstieg aus geschlossenen Fonds. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com. Wir führen weder Anlageberatung noch Anlagevermittlung durch.

Aus unserer täglichen Erfahrung: Viele unterschätzen – nach dem Erbfall können die Erben erstmal nicht über einen Fondsanteil verfügen. Ein Fondsanteil muss erst – meistens langwierig und kompliziert – umgeschrieben werden. Lesen Sie dazu gerne unseren Artikel: Geerbter Fondsanteil: Warum kann ich – ohne Umschreibung – nicht darüber verfügen?

Weitere interessante Artikel rund um das Thema „Geschlossene Fonds“ finden Sie unter Wissenswertes zu Fonds 

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