Wie lange darf eine Geldanlage eigentlich laufen?

Ein Jahr?
Zehn Jahre? Vielleicht 20?

Die Commerzbank hatte Anfang der 2000er Jahre eine etwas andere Antwort auf diese Frage: fast 500 Jahre.

Die seinerzeit vertriebene Hybridanleihe „Commerzbank Capital Funding Trust III“ – WKN CK4578 – wurde mit einer extrem langen beziehungsweise wirtschaftlich unbefristeten Laufzeit ausgestattet. In der Berichterstattung wurde deshalb von einer Laufzeit von rund 497 Jahren gesprochen.

Das ist schon bemerkenswert. Wer das Papier beispielsweise mit 50 Jahren gekauft hätte, musste sich um die Rückzahlung zu seinen Lebzeiten vermutlich keine allzu großen Gedanken machen.

Noch interessanter war allerdings ein anderer Punkt:

Kündigen konnte nicht der Anleger, sondern nur die Bank.

Der Anleger konnte also nicht einfach sagen: „Vielen Dank, das war’s. Ich hätte mein Geld jetzt gerne zurück.“

Genau diese Konstruktion war später auch Gegenstand von Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren.

Wenn aus „langfristig“ plötzlich „sehr langfristig“ wird

Man muss sich das einmal im Alltag vorstellen.

Ein 30-jähriger Anleger kauft eine Geldanlage. Der Berater spricht von einer langfristigen Anlage.

„Langfristig“ klingt zunächst vernünftig.

Bei fast 500 Jahren Laufzeit bekommt das Wort allerdings eine ganz neue Bedeutung.

Man könnte auch sagen:

Das ist keine Geldanlage mehr für die eigene Altersvorsorge. Das ist bereits ein Projekt für mehrere Generationen.

Und selbst das ist noch optimistisch formuliert.

Denn die Frage ist ja nicht nur, wann das Papier theoretisch zurückgezahlt wird. Entscheidend ist auch, ob und zu welchem Preis man vorher aussteigen kann.

Die Lehre aus der 500-Jahre-Anleihe

Der Fall zeigt sehr schön, dass Anleger bei einer Kapitalanlage nicht nur auf die möglichen Erträge schauen sollten.

Wie lange ist mein Geld gebunden?

Wer kann kündigen?

Was passiert, wenn ich mein Geld früher brauche?

Und vor allem:

Was passiert, wenn die Dinge anders laufen als geplant?

Diese Fragen sind bei einer Geldanlage mindestens genauso wichtig wie die Aussicht auf eine attraktive Rendite.

Das gilt insbesondere bei langfristigen und wenig liquiden Anlagen. Eine hohe Rendite auf dem Papier hilft wenig, wenn das investierte Kapital über viele Jahre gebunden ist oder ein Verkauf nur schwer möglich ist.

Gerade bei geschlossenen Fonds sollte man deshalb genau hinschauen. Die Laufzeiten können lang sein, eine vorzeitige Rückgabe ist häufig nicht vorgesehen und ein Verkauf ist unter Umständen nur über einen Zweitmarkt oder einen direkten Käufer möglich.

Rendite ist nicht alles – besser Sie verstehen eine Geldanlage

Natürlich ist die mögliche Rendite ein wichtiger Bestandteil jeder Anlageentscheidung.

Aber sie sollte nicht das einzige Kriterium sein.

Wer Geld anlegt, sollte verstehen, worin er investiert. Dazu gehört auch, sich mit der Laufzeit, den Risiken, der Finanzierung, den möglichen Kosten und der Frage zu beschäftigen, wie und wann man wieder aus der Anlage herauskommt.

Denn eine Geldanlage sollte nicht nur dann interessant sein, wenn sie gekauft wird.

Man sollte sich auch überlegen, was passiert, wenn man sie wieder verkaufen möchte.

Die CK4578 ist dafür ein ziemlich außergewöhnliches Beispiel. Eine Geldanlage mit einer Laufzeit von beinahe 500 Jahren dürfte man schließlich nicht jeden Tag im Wertpapierdepot finden.

Aber vielleicht ist gerade das der Punkt:

Bei einer Geldanlage sollte man nicht nur fragen, was man dafür bekommt. Man sollte auch fragen, worauf man sich dafür einlässt.

Sie haben Fragen dazu? Schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um geschlossene Fonds, Ihren Ausstieg aus geschlossenen Fonds oder das Erbe solcher Beteiligungen. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com. Wir führen weder Anlageberatung noch Anlagevermittlung durch.

Aus unserer täglichen Erfahrung: Viele unterschätzen – nach dem Erbfall können die Erben erstmal nicht über einen Fondsanteil verfügen. Ein Fondsanteil muss erst – meistens langwierig und kompliziert – umgeschrieben werden. Lesen Sie dazu gerne unseren Artikel: Geerbter Fondsanteil: Warum kann ich – ohne Umschreibung – nicht darüber verfügen?

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