Dieser Gesamtrückfluss entspricht nicht dem Betrag, den Anleger beim Verkauf ihrer Fondsanteile ausgezahlt bekommen. In diese Prozentangaben fließen alle bisherigen Ausschüttungen, die Anleger in den vergangenen Jahren bereits erhalten haben, mit ein. Der tatsächliche Verkaufserlös liegt daher deutlich darunter.
Sie haben Fragen dazu oder allgemein zu geschlossen Fonds? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Wir unterstützen Sie beim Fondsverkauf und allen Fragen rund um Ihren Ausstieg aus geschlossenen Fonds. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com
Unsere Juristen unterstützen Sie ebenfalls bei der Umschreibung eines Fondsanteils. Geerbte Fondsanteile können nur gehandelt werden, wenn diese auf die Erben umgeschrieben wurden. Ansonsten kann man diese in der Regel nicht verkaufen.
Unser Service wendet sich ebenfalls an Anleger und Erben geschlossener Fonds aus Österreich und der Schweiz.
