Viele unterschätzen: Im Erbfall können geschlossene Beteiligungen für Erben erhebliche Probleme und Kosten verursachen.

Wer geschlossene Fondsanteile vererbt oder erbt, sieht sich häufig mit komplexen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Besonders schwierig wird die Situation, wenn mehrere Personen gemeinsam erben und eine sogenannte Erbengemeinschaft entsteht.

Geschlossene Fonds und Erbengemeinschaften – eine problematische Kombination

Mit dem Tod des Anlegers gehen die Fondsanteile auf die Erben über. Gibt es mehrere Erben, werden diese Teil einer Erbengemeinschaft. Die Beteiligung gehört dann nicht einzelnen Personen, sondern allen Erben gemeinsam.

In der Praxis führt dies häufig zu Konflikten:

  • Ein Erbe möchte die Beteiligung verkaufen.
  • Ein anderer Erbe möchte die Ausschüttungen weiter beziehen.
  • Wieder andere möchten die Beteiligung behalten, kennen aber weder den Wert noch die Risiken.
  • Alle müssen alles unterschreiben oder es muss mit Vollmachten „gearbeitet“ werden, die wiederum alle Erben unterschreiben müssen

Da wichtige Entscheidungen oftmals nur gemeinsam getroffen werden können, entsteht schnell ein Stillstand, wenn ein Erbe nicht mitzieht. Die Verwaltung des Nachlasses wird erschwert, notwendige Maßnahmen verzögern sich und nicht selten eskalieren Meinungsverschiedenheiten zu langjährigen Streitigkeiten.

Hoher Verwaltungsaufwand nach dem Erbfall

Geschlossene Fonds sind keine klassischen Wertpapiere, die einfach über die Börse verkauft werden können. Nach einem Erbfall müssen häufig zahlreiche Formalitäten erledigt werden:

  • Nachweis der Erbenstellung gegenüber der Fondsgesellschaft
  • Einreichung von Erbschein oder notariellen Dokumenten
  • Umschreibung der Beteiligung auf die Erben
  • Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft
  • Kommunikation mit Treuhändern, Verwahrstellen und Fondsgesellschaften

Viele Erben stellen dabei fest, dass die Abwicklung deutlich aufwendiger und zeitintensiver ist als erwartet. Die Kosten für Nachlassregelung, Rechtsberatung und Verwaltung können den wirtschaftlichen Nutzen der Beteiligung erheblich reduzieren oder sogar übersteigen.

Die schwierige Frage der Bewertung

Ein weiteres Problem ist die Wertermittlung.

Während Bankguthaben oder börsennotierte Aktien relativ einfach bewertet werden können, ist der tatsächliche Marktwert geschlossener Fondsanteile oft schwer zu bestimmen. Die ursprünglich investierte Summe sagt meist wenig über den aktuellen Verkehrswert aus.

Für die Erbschaftsteuer muss jedoch regelmäßig ein Wert angegeben werden. Gleichzeitig benötigen die Erben eine realistische Einschätzung, wenn sie die Beteiligung verkaufen oder untereinander ausgleichen möchten.

Fehlende Marktkenntnis führt häufig dazu, dass Beteiligungen entweder falsch bewertet oder über Jahre unverändert im Nachlass gehalten werden.

Steuerliche und rechtliche Risiken

Geschlossene Fonds können auch nach dem Erbfall steuerliche Verpflichtungen auslösen. Hier ist dann ggf. ein Steuerberater hinzuzuziehen.

Darüber hinaus enthalten manche Gesellschaftsverträge besondere Regelungen für den Erbfall. In manchen Fällen müssen die Erben bestimmte Voraussetzungen erfüllen oder zusätzliche Erklärungen gegenüber der Fondsgesellschaft abgeben.

Wer diese Besonderheiten nicht kennt, riskiert u.a. Verzögerungen und unnötige Kosten.

Warum ein Verkauf vor dem Erbfall häufig die bessere Lösung ist

Aus unserer langjährigen Erfahrung zeigt sich ein klares Bild: Ein großer Teil der Erben entscheidet sich früher oder später ohnehin für den Verkauf der geerbten Fondsbeteiligung.

Die Gründe sind u.a.:

  • fehlendes Interesse an der Beteiligung
  • mangelnde Transparenz über Chancen und Risiken
  • Wunsch nach einer einfachen Vermögensaufteilung
  • Vermeidung zukünftiger Verpflichtungen
  • Liquiditätsbedarf der Erben
  • Das Vermögen soll flexibler angelegt werden.

Wenn die Beteiligung nach dem Erbfall ohnehin verkauft wird, stellt sich die Frage, warum dieser Schritt nicht bereits zu Lebzeiten erfolgen sollte.

Ein rechtzeitiger Verkauf kann zahlreiche Vorteile bieten:

  • Vermeidung komplizierter Übertragungsprozesse
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands im Nachlass
  • Vermeidung von Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft
  • einfachere Vermögensaufteilung
  • höhere Transparenz für alle Beteiligten
  • geringere Kosten für Nachlassabwicklung und Beratung
  • Der Erblasser kann den Erlös selbst noch nutzen

Statt Beteiligungen zu vererben, kann der Verkaufserlös flexibel und unkompliziert im Rahmen der Nachlassplanung berücksichtigt werden.

Frühzeitige Nachfolgeplanung schützt  Familienfrieden

Unsere Erfahrung mit Erbengemeinschaften ist, dass gerade geschlossene Fondsbeteiligungen zu den Vermögenswerten gehören, die im Erbfall überdurchschnittlich häufig zu Diskussionen und Konflikten führen.

Wer seine Beteiligungen rechtzeitig überprüfen lässt und mögliche Verkaufsoptionen prüft, schafft Klarheit für sich selbst und seine Angehörigen. In vielen Fällen lassen sich dadurch spätere Kosten, bürokratische Hürden und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden.

Fazit

Geschlossene Fondsbeteiligungen können im Erbfall zu einer erheblichen Belastung für Erben und Erbengemeinschaften werden. Unterschiedliche Interessen, komplizierte Übertragungsprozesse, Bewertungsfragen sowie rechtliche und steuerliche Besonderheiten führen regelmäßig zu Konflikten und unnötigem Aufwand.

Da viele Erben die Beteiligungen später ohnehin veräußern, ist eine frühzeitige Prüfung der Verkaufsmöglichkeiten oft ein sinnvoller Weg. Ein Verkauf vor dem Erbfall kann die Nachlassabwicklung erheblich vereinfachen, Kosten reduzieren und dazu beitragen, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.

Wenn Sie Fragen dazu haben,  einen Fonds geerbt haben oder einen geschlossenen Fonds verkaufen möchten, schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Wir unterstützen Sie beim Fondsverkauf und allen Fragen rund um Ihren Ausstieg aus geschlossenen Fonds. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com

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