Das Erbe von geschlossenen Fondsbeteiligungen stellt einen oft vor große Herausforderungen:

Die Erben geschlossener Fonds wollen die Beteiligungen meistens verkaufen. Da es sich im Gegensatz zu Aktien aber um unternehmerische Beteiligungen handelt, ist dies schwierig. Zusätzlich können die geerbten Anteile meistens nicht an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden.

  • Bestehen die Fonds noch?
  • Alleinerbe oder Erbengemeinschaft oder Vermächnisnehmer?
  • Was sind die Fondsbeteiligungen noch wert?
  • Kommen eventuell Nachforderungen auf mich zu?
  • Wie wird die Erbschaftssteuer bemessen?
  • Handelt es sich bei dem Fondsanteil um eine treuhänderische Beteiligung oder um eine Direktbeteiligung (Eintragung direkt im Handelsregister)?
  • Wie kann ich die Fondsanteile umschreiben?
  • Kostenfalle: Mehrere Erben je Fondsanteil!
  • Erbengemeinschaft: Wem stehen Ausschüttungen zu?

Für Alleinerben und Erbengemeinschaften aber auch Vermächnisnehmer ist der Verkauf einer Beteiligung oft eine sinnvolle Lösung. Gemeinsam mit unseren Juristen unterstützen wir Sie gern bei der Umschreibung und Veräußerung geschlossener Fondsbeteiligungen. Sie möchten Ihren Fonds verkaufen? Schreiben Sie uns gern an oder rufen Sie an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com.