Wenn ein Anleger eines geschlossenen Fonds verstirbt, muss die Fondsgesellschaft zunächst feststellen, wer seine rechtmäßigen Erben geworden sind. Deshalb fordert sie in der Regel das Testament oder einen Erbschein sowie gegebenenfalls ein gerichtliches Eröffnungsprotokoll an.

Mit diesen Unterlagen allein ist es häufig noch nicht getan. Die Fondsgesellschaft benötigt meist weitere Angaben und Dokumente, beispielsweise die Anschriften und Kontaktdaten der Erben, persönliche Angaben, Bankverbindungen sowie ausgefüllte Formulare und Unterschriften.

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Fondsgesellschaft und Einzelfall. Die anschließende Umschreibung der Beteiligung kann daher kompliziert und zeitaufwendig sein.

Sie haben einen geschlossenen Fonds geerbt und benötigen Unterstützung bei der Umschreibung?

Sie haben Fragen dazu? Schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um geschlossene Fonds, Ihren Ausstieg aus geschlossenen Fonds oder das Erbe solcher Beteiligungen. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com. Wir führen weder Anlageberatung noch Anlagevermittlung durch.

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