Im Nachlass findet sich eine Fondsbeteiligung – aber Sie wissen gar nicht, was das ist und was Sie damit machen sollen?
Das kommt häufiger vor, als man denkt. Eltern oder Großeltern haben vor vielen Jahren in einen geschlossenen Fonds investiert. Nach dem Tod findet sich plötzlich ein Fondsname in den Unterlagen, im Depot oder in einer Vermögensaufstellung.
Für die Erben stellen sich dann viele Fragen:
Was habe ich hier eigentlich geerbt? Was ist diese Beteiligung wert? Gibt es noch Ausschüttungen? Kann ich den Fonds verkaufen? Muss ich etwas tun? Und wie wird die Beteiligung überhaupt auf mich übertragen?
Gerade bei älteren geschlossenen Fonds sind diese Fragen oft nicht einfach zu beantworten.
Was ist überhaupt ein geschlossener Fonds?
Geschlossene Fonds wurden insbesondere in den vergangenen Jahrzehnten häufig als Form der Kapitalanlage angeboten. Investiert wurde beispielsweise in Immobilien, Flugzeuge, Schiffe, Unternehmensbeteiligungen oder andere größere Anlageobjekte.
Viele dieser Beteiligungen laufen über Jahrzehnte. Deshalb kann es vorkommen, dass eine Fondsbeteiligung bereits 20 Jahre oder länger im Besitz des Verstorbenen war.
Für die Erben ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar, welchen wirtschaftlichen Wert die Beteiligung heute noch hat und welche Möglichkeiten bestehen.
Der ursprüngliche Anlagebetrag oder der im Nachlass genannte Nominalwert ist dabei nicht automatisch der heutige Wert der Beteiligung.
Nichts tun ist meist keine gute Lösung
Wenn Erben mit einem Fonds nichts anfangen können, werden die Unterlagen manchmal einfach beiseitegelegt.
Das ist verständlich – insbesondere dann, wenn der Fondsname unbekannt ist und die Unterlagen schwer verständlich sind.
Allerdings bleibt die Beteiligung auch dann bestehen. Es kann weiterhin Ausschüttungen geben, Mitteilungen der Fondsgesellschaft können eintreffen und unter Umständen bestehen Rechte und Pflichten des Gesellschafters fort.
Deshalb sollte zunächst geklärt werden, was sich überhaupt hinter der Beteiligung verbirgt.
Der erste Schritt: Fondsbeteiligung prüfen
Zuerst sollten Sie sich über die Fondsbeteiligung informieren – hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Anschließend können weitere Fragen geklärt werden: Gibt es noch Ausschüttungen? Wie lange läuft der Fonds? Ist die Beteiligung handelbar? Gibt es einen Zweitmarkt? Welche Möglichkeiten bestehen für einen Verkauf oder einen anderen Ausstieg?
Wichtig: Die Fondsbeteiligung muss auf die Erben umgeschrieben werden
Ein besonders wichtiger Punkt wird von Erben häufig übersehen:
Die Fondsbeteiligung muss nach dem Erbfall regelmäßig auf die Erben umgeschrieben werden.
Die Fondsgesellschaft oder die zuständige Treuhandgesellschaft muss zunächst wissen, wer nach dem Tod des bisherigen Anlegers die Beteiligung übernommen hat.
Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, hängt vom jeweiligen Fonds ab. Häufig werden beispielsweise ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll sowie weitere Unterlagen zur Legitimation benötigt.
Die Umschreibung kann je nach Fonds und Erbfall unterschiedlich aufwendig sein.
Erst wenn geklärt ist, wer als neuer Beteiligter eingetragen ist, können die weiteren Schritte sinnvoll in Angriff genommen werden.
Was passiert mit Ausschüttungen?
Auch die Frage nach möglichen Ausschüttungen sollte geklärt werden.
Bei einer geerbten Fondsbeteiligung kann es vorkommen, dass Ausschüttungen zunächst noch auf den Namen des verstorbenen Anlegers erfolgen oder zurückgehalten werden, bis die Umschreibung abgeschlossen ist.
Deshalb ist es sinnvoll, die Umschreibung nicht unnötig hinauszuzögern.
Muss ich den Fonds behalten oder kann ich ihn verkaufen?
Eine geerbte Fondsbeteiligung muss nicht automatisch behalten werden.
Nach der Prüfung kann sich beispielsweise herausstellen, dass ein Verkauf der Beteiligung grundsätzlich möglich ist. Bei manchen Fonds gibt es einen Zweitmarkt oder andere Möglichkeiten, die Beteiligung zu veräußern.
Allerdings ist nicht jede Fondsbeteiligung jederzeit verkäuflich. Auch der erzielbare Preis kann von Fonds zu Fonds erheblich unterschiedlich sein.
Deshalb sollte zunächst geprüft werden, ob ein Verkauf möglich ist und welche wirtschaftlichen Möglichkeiten die Beteiligung bietet.
Wer den Fonds nicht verkaufen möchte, kann die Beteiligung natürlich auch behalten. Entscheidend ist, dass der Erbe zunächst weiß, was er eigentlich geerbt hat.
Sie haben einen Fonds geerbt und wissen nicht weiter?
Genau hier setzen wir mit unserer Initiative Fondsausstieg an.
Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren mit Fragen rund um geschlossene Fonds, Fondsbeteiligungen, Fondsausstieg und die Umschreibung von Fondsbeteiligungen nach einem Erbfall.
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie beispielsweise
- eine Fondsbeteiligung geerbt haben und nicht wissen, was Sie damit anfangen sollen,
- einen Fondsnamen in den Unterlagen gefunden haben, aber nicht wissen, worum es sich handelt,
- Fragen zu Ausschüttungen oder zur Laufzeit des Fonds haben,
- wissen möchten, ob ein Verkauf grundsätzlich möglich ist,
- eine geerbte Fondsbeteiligung auf sich umschreiben lassen möchten oder
- allgemein wissen möchten, welche Möglichkeiten für einen Ausstieg aus einem geschlossenen Fonds bestehen.
Sie müssen nicht selbst versuchen, sich durch alte Fondsunterlagen und komplizierte Schreiben zu arbeiten.
Erst verstehen, dann entscheiden
Gerade bei geerbten Fondsbeteiligungen sollte nicht vorschnell entschieden werden.
Der erste Schritt ist meist ganz einfach:
Herausfinden, was geerbt wurde.
Danach lässt sich prüfen, ob die Beteiligung umgeschrieben werden muss, welche Rechte und Pflichten bestehen und welche Möglichkeiten es für die Zukunft gibt – vom Behalten der Beteiligung bis hin zu einem möglichen Verkauf oder einem anderen Weg aus der Beteiligung.
Wenn Sie einen geschlossenen Fonds geerbt haben und nicht wissen, was Sie jetzt tun sollen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir helfen Ihnen dabei, die Fondsbeteiligung einzuordnen und die nächsten Schritte zu klären.
Wenn Sie Anteile an einem Fonds besitzen und Fragen dazu haben oder einen Fonds geerbt haben, schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um geschlossene Fonds, Ihren Ausstieg aus geschlossenen Fonds oder das Erbe solcher Beteiligungen. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com. Wir führen weder Anlageberatung noch Anlagevermittlung durch.
Aus unserer täglichen Erfahrung: Bei der Vererbung geschlossener Fonds reicht es nicht aus, nur auf die ursprüngliche Anlagesumme zu schauen. Beteiligungen mit gleichem Kaufwert können heute völlig unterschiedliche Werte haben – und eine vermeintlich gerechte Aufteilung kann dadurch schnell ungerecht werden und zu Streit unter den Erben führen.
Lesen Sie dazu gerne unseren Artikel: Geschlossene Fonds vererben: Gleiche Anlagesumme, völlig unterschiedlicher Wert – so kann eine Erbschaft ungerecht werden
