Viele Anleger gehen irrtümlich davon aus, dass sie bei der Auflösung und Liquidation eines geschlossenen Fonds ihre ursprünglich investierte Anlagesumme zurückerhalten. Das ist meistens nicht der Fall.

Bei der Liquidation werden zunächst die Vermögenswerte des Fonds verkauft und bestehende Verbindlichkeiten beglichen. Erst danach kann ein verbleibendes Guthaben an die Anleger ausgezahlt werden. Entscheidend ist daher nicht, wie hoch die ursprüngliche Beteiligung einmal war, sondern welchen Wert das Fondsvermögen zum Zeitpunkt der Liquidation tatsächlich noch hat.

Gerade bei älteren geschlossenen Fonds können die Verkaufserlöse deutlich unter den ursprünglichen Anschaffungskosten liegen. Bei Immobilien-, Schiffs- oder Flugzeugfonds haben sich die Werte der Fondsobjekte teilweise erheblich verändert. Hinzu kommen mögliche Verbindlichkeiten und weitere Kosten der Liquidation.

Eine Liquidation bedeutet deshalb nicht automatisch eine vollständige Rückzahlung der ursprünglichen Anlagesumme. Je nach Fonds kann die Auszahlung deutlich darunter liegen.

Wer nicht bis zur endgültigen Liquidation warten möchte, kann unter Umständen auch prüfen lassen, ob ein Verkauf oder eine Kündigung der Fondsbeteiligung bereits vorher möglich ist. Ob dies sinnvoll und zu welchem Preis ein Verkauf möglich ist, hängt vom jeweiligen Fonds und der aktuellen Marktsituation ab.

Sie haben Fragen dazu? Schreiben Sie uns gerne an oder rufen Sie an. Sie erreichen uns per Mail unter info@fonds-ausstieg.com oder telefonisch unter 030-2332 711 61. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um geschlossene Fonds, Ihren Ausstieg aus geschlossenen Fonds oder das Erbe und die Umschreibung solcher Beteiligungen. Weitere Informationen zu uns finden Sie auch unter www.fonds-ausstieg.com. Wir führen weder Anlageberatung noch Anlagevermittlung durch.

Aus unserer täglichen Erfahrung: Bei der Vererbung geschlossener Fonds reicht es nicht aus, nur auf die ursprüngliche Anlagesumme zu schauen. Beteiligungen mit gleichem Kaufwert können heute völlig unterschiedliche Werte haben – und eine vermeintlich gerechte Aufteilung kann dadurch schnell ungerecht werden und zu Streit unter den Erben führen.

Lesen Sie dazu gerne unseren Artikel: Geschlossene Fonds vererben: Gleiche Anlagesumme, völlig unterschiedlicher Wert – so kann eine Erbschaft ungerecht werden

Weitere interessante Artikel rund um das Thema geschlossene Fonds finden Sie unter Wissenswertes zu Fonds.

CategoryWissenswertes
logo-footer